AGB
AGB der RS Schliesstechnik
Allgemeines
Diese AGB’s sind Bestandteil von jedem Vertrag zwischen RS Schliesstechnik und dem Kunden. Der Kunde anerkennt diese AGB
vollumfänglich durch Auftragserteilung. Durch den Anruf und die Information über den Namen und die Adresse ist der Vertrag zwischen
RS Schliesstechnik und dem Kunden rechtsgültig zustande gekommen. Andere Bedingungen sind nur dann gültig, wenn diese durch RS
Schliesstechnik schriftlich bestätigt wurden.
Preise
Service-Einsatzpauschale / EP |
CHF 169.- |
Notfall-Zuschlag innert 3 Stunden (Bestandskunden) |
CHF 60.- |
Schnellservice-Zuschlag innert 24 Stunden |
CHF 30.- |
Mehrzeitaufwand pro 15 min |
CHF 39.50 |
Bezahlung auf Rechnung bei Neukunden (nach Absprache) |
CHF 20.- |
Abendzuschlag Montag bis Freitag 17.00 bis 20.00 Uhr |
50% auf EP |
Nachtzuschlag ab 20.00 bis 07.00 Uhr |
100% auf EP |
Samstagszuschlag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr |
50 % auf EP / ab 14.00 Uhr – 100% auf EP |
Sonn- und Feiertagszuschlag |
100% auf EP |
Neu- und Privatkunden |
Festpreis für Notdienst-Einsatz |
Massgeblich ist der angegebene Preis nach Anfrage zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Falls vorab telefonisch keine Preisangabe gemacht
werden konnte oder die angetroffene Situation vor Ort nicht übereinstimmend ist mit jener bei Auftragserteilung, gilt der durch RS
Schliesstechnik vor Ort ermittelte Preis. Die von RS Schliesstechnik ausgestellte Rechnung vor Ort ist massgebend.
Verbaute Zylinder können nur nach einer Neubestellung zurückgenommen werden. Diese muss innert 30 Tagen erfolgen und der
retournierte Zylinder inkl. alle erhaltenen Schlüssel müssen vollständig und unbeschädigt sein. Eine in diesem Falle zur Anwendung gebrachte
Leihgebühr wird mit der Neubestellung verrechnet.
Zu den Preisen bei Zylinder-Nachbestellungen kann RS Schliesstechnik vor Ort keine verbindlichen Angaben machen da diese erst mit den
entsprechenden Lieferanten abgeklärt werden müssen.
Vertrags-Widerruf
Wird ein Einsatz durch den Kunden vor dem Eintreffen des Monteurs am vereinbarten Ort storniert, wird dem Kunden die Einsatzpauschale
von CHF 165.- in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist hierbei beträgt 10 Tage.
Storniert der Kunde vor Ort beim Monteur, wird dem Kunden die Einsatzpauschale über CHF 165.- zuzüglich Zuschläge vor Ort verrechnet
oder nach Absprache mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen in Rechnung gestellt.
Haftung
Wir sind bemüht Öffnungen schadenfrei durchzuführen. Wir informieren den Kunden, falls es zu Folgeschäden an dem zu öffnenden Objekt
kommen kann. Dieses wird nur nach Einwilligung des Kunden geöffnet und eine Haftung für Schäden durch die Öffnung wird ausgeschlossen.
RS Schliesstechnik übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch Dritte oder andere Schlüsseldienste verursacht werden.
Zahlungsbedingungen/ Zahlungsmöglichkeiten
Die von RS Schliesstechnik ausgestellte Rechnung wird per sofort fällig und ist zahlbar in bar oder per Kartenzahlung. Eine Bezahlung auf
Rechnung ist nur nach Absprache und nach schriftlicher Bestätigung durch RS Schliesstechnik möglich und innert 10 Tagen fällig.
Nach Ablauf dieser Frist werden Mahngebühren von CHF 20.00 sowie Verzugszins von 8% belastet. Informationen über die Zahlabwicklung
können einem Informationspool weitergeleitet werden.
Eigentumsvorbehalt
Das verbaute Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RS Schliesstechnik.
Identifikation / Ermächtigung
Um die Zutrittsberechtigung zum Objekt nachzuweisen, hat sich der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn gegenüber RS Schliesstechnik mit einem
amtlichen Ausweis (ID / Pass) zu identifizieren.
Datenschutz
Auftragsdaten werden von RS Schliesstechnik vertraulich behandelt und nur für allfällige Bestellungen und für die Rechnungsstellung
verwendet.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Streitfall ist Gerichtsstand am Firmensitz von RS Schliesstechnik.